Herkunft der Steuersünder-CD nachvollziehbar?
2010-02-05 17:23
Der geplante Ankauf einer CD mit Daten von mutmaßlichen Steuersündern in Deutschland kann für den "Beschaffer" der Daten eine unangenehme Überraschung bringen. Denn so anonym wie viele denken ist die Weitergabe einer selbst gebrannten CD bei weitem nicht. Mit Methoden, die heute bei der Wiederherstellung von Daten nach Datenverlust angewandt werden, können Spezialisten Rückschlüsse auf den Urheber ziehen.
Die Digitale Datenspur einer gebrannten CD
"Es gibt verschiedene Wege, um die Identität des Inhabers der Steuersünder-CD zu ermitteln", erläutert Reinhold Kern, Abteilungsleiter Forensik bei Kroll Ontrack, einem auf Datenrettung spezialisierten Unternehmen (www.datenrettung.ch). Sowohl die DVD als auch der Brenner verfügen jeweils über eindeutige Identifikationsnummern. Beim Brennvorgang werden neben den Daten - für den gewöhnlichen Benutzer unsichtbar - Informationen über das System des Arbeitsplatzes auf die DVD geschrieben - so auch die Identifikation des Brenners. Damit kann anhand der DVD nachvollzogen werden, auf welchem Arbeitsplatz die DVD gebrannt wurde. Ebenfalls finden sich auf der DVD Informationen zum Zeitpunkt des Brennens.
Aufgrund der Art der Daten gibt es heute bereits Vermutungen, aus welchem Unternehmen die Informationen "herausgesickert" sind. Sobald Ort und Zeitpunkt des Speicherns feststehen, kann das Unternehmen nun anhand von Logfiles den Kreis der infrage kommenden Personen weiter einschränken. So kann rückverfolgt werden, mit wessen Benutzerkennung an dem Arbeitsplatz eingeloggt wurde oder welche Personen sich zum fraglichen Zeitpunkt im Gebäude oder im entsprechenden Sicherheitsbereich aufgehalten haben.
Auch andere Medien sind rückverfolgbar
Nicht nur DVDs oder CDs bieten die Möglichkeit der Rückverfolgung, auch USB Sticks können in der Regel weltweit eindeutig identifiziert werden. So ist auch eine Datenspur über mehrere Medien hinweg nachverfolgbar.
Justiz in der Zwickmühle?
Damit das betroffene Unternehmen, aus dem die Daten offenbar unrechtmäßig kopiert wurden, die entsprechenden Recherchen durchführen kann, müßte es Zugang zur CD selbst haben. Hat nun die Justiz eine Mitwirkunkspflicht bei der Aufklärung des Datendiebstahls? Dann müßte sie jene Informationen, die zur Entlarvung ihres eigenen Informaten führen, herausgeben. Damit verspricht der Fall der "Steuersünder-CD" neben steuerlichen und sicherheitstechnischen Aspekten auch politisch weiter spannend zu bleiben.
