Zulassungsschein auf Chipkarte wird Realität
2009-07-11 13:42
Zulassungsschein auf Chipkarte wird Realität
Eine erfreuliche Neuerung für Autofahrer ist die Einführung der Chipkartenzulassungsbescheinigung, wie der Zulassungsschein auf Chipkarte im korrekten Amtsdeutsch heißt. Nach dem Führerschein im Scheckkartenformat ist nun auch der berühmte "gelbe Schein" in diesem handlichen Format verfügbar.
Aussellung auf Antrag
Die Bürgerin hat heute die Möglichkeit, zwischen dem klassischen Zulassungsschein auf Papier und der neuen Chipkartenzulassungsbescheinigung zu wählen. Die ausgestellte Zulassungsbescheinigung Teil I im Chipkartenformat entspricht funktionell der Zulassungsbescheinigung Teil I aus Papier. Wird eine Zulassungsbescheinigung im Chipkartenformat beantragt, erfolgt vorerst die Ausstellung einer befristeten Papierausfertigung der Zulassungsbescheinigung Teil I. Diese befristete Zulassungsbescheinigung ist bis zur Zustellung der Chipkartenzulassungsbescheinigung gültig, längstens jedoch für 8 Wochen. Die auf der Chipkartenzulassungsbescheinigung mit freiem Auge lesbaren personenbezogenen und fahrzeugspezifischen Daten entsprechen den Vorgaben der Richtlinie 1999/37/EG in der Fassung der Richtlinie 2003/127/EG. Weitere nach KFG erfasste personenbezogene oder fahrzeugspezifische Daten können auf einem Chip gespeichert werden.
